ESF-Projekts „Alphabetisierung für Strafgefangene in der JVA Bremen/Bremerhaven“
Die BSB Erwachsenenbildung GmbH ist seit 2021 der durchführende Träger des ESF-Projekts „Alphabetisierung für Strafgefangene in der JVA Bremen/Bremerhaven“.
Zielgruppe des Projekts sind alle Insassen mit Förderbedarfen im Bereich DaZ sowie Strafgefangene, die nicht ausreichend Lesen und Schreiben können (gering literalisierte Erwachsene).
Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Kompetenzen im jeweiligen Förderbereich und eine damit verbundene erhöhte Chance der Wiedereingliederung im Sinne der Resozialisierung nach einer Entlassung der Strafgefangenen.
Für die Ermittlung der jeweiligen Förderbedarfe hat die BSB Erwachsenenbildung GmbH ein regelmäßiges Diagnostikangebot in der JVA eingerichtet, welches interessierte Strafgefangene auf den verschiedenen Abteilungen wahrnehmen können.
Um möglichst passgenaue Förderung in regelmäßigen Formaten anbieten zu können, wurden mehrere Kurse eingerichtet, die sich auf verschiedenen Förderbedarfsstufen befinden. Hier wird den diagnostizierten Insassen in kleinen Lerngruppen ein binnendifferenzierter Unterricht angeboten, der die individuelle Lernentwicklung der Teilnehmenden fokussiert und damit bedarfs- und zielorientierte Förderung strafgefangener Erwachsener in der JVA Bremen und Bremerhaven ermöglicht.
Was macht der ESF
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung.
Das Bremer Operationelle Programm (OP) legt für die Umsetzung der ESF-Strategie im Bundesland Bremen die Zielvorgaben, Rahmenbedingungen und Eckpunkte fest. In der Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgt eine stärkere Konzentration auf Armutsbekämpfung und eine stärkere sozialräumliche Ausrichtung insbesondere in der Beschäftigungsförderung. Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Landes Bremen sind im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) zusammengeführt. Das BAP bündelt die Mittel des ESF der Jahre 2014 – 2020 und die geplanten Landesmittel.
Hauptziel ist die Mobilisierung des Arbeitsmarktpotenzials
- durch die Verbesserung der Vermittelbarkeit von Arbeitnehmern, insbesondere von Geringverdienern, Frauen und Personen mit Migrationshintergrund.
- Weiterhin stehen im Fokus die Steigerung des Bildungsniveaus benachteiligter Menschen und
- die Umsetzung von geeigneten Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose.
Die ESF-Förderung im Rahmen der drei beschriebenen Handlungsfelder erfolgt unter Berücksichtigung von drei Querschnittszielen:
- Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund
- Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie
- Abbau regionaler/lokaler Unterschiede.